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Alle sind willkommen!

Eins ist klar: Spaziergänge* von freien Menschen unter freiem Himmel, unterliegen sicherlich nicht der Anzeigepflicht bei der örtlichen Verwaltung. Es gelten die Menschenrechte. Weder Rathaus noch Landratsamt sind dafür „zuständig“. Unsere Altstadt bietet sehr viele interessante Sehenswürdigkeiten und heisst alle Besucherinnen und Besucher, auch und gerade …

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Wir gehen hier nur spazieren!

Worin unterscheidet sich ein Spaziergang von einer „Demonstration“? Warum wollen wir in Aalen und anderswo spazieren gehen? Ein Erklärungsversuch. Eine Demonstration ist eine Versammlung mehrerer Personen, mit dem Ziel der politischen Meinungsäußerung. Um eine Demonstration durchführen zu können, muss eine Person (der Versammlungsleiter) diese beim städtischen …

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Was tun?

Danke Herr Innenminister Strobl für die klaren Worte: „Die Polizei schützt … unsere Grundrechte: Also die Demonstrationsfreiheit, die Meinungsfreiheit … allein gestern in Baden-Württemberg hatten wir über 50.000 Demonstrierende bei über 170 solcher Veranstaltungen“ (gemeint sind die Spaziergänge vor den Rathäusern, d.A.) „es waren mehr als …

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