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Diffamierungsversuche zum Scheitern verurteilt

PRESSEMITTEILUNG DES LANDESVORSTANDS DER PARTEI dieBASIS
Am Mittwoch, 7. Dezember 2022 wurde in Deutschland laut Medienberichten die größte Polizeiaktion in der Geschichte der Bundesrepublik durchgeführt. 22 Personen sollen wegen Verdacht auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen worden sein, 3 weitere Personen sollen als Unterstützer gelten. Die Razzia soll eine sogenannte „Reichsbürger-Szene“ in den Blick genommen haben.

Auch das Wohnhaus von Johanna Findeisen, Mitglied im Landesvorstand der Partei dieBasis Baden-Württemberg, wurde im Rahmen dieser Großrazzia durchsucht. Die Partei dieBasis Baden-Württemberg engagiert sich unzweideutig für die vollumfängliche Gültigkeit des Grundgesetzes, der Menschenrechte, der UN Kinderkonvention und anderer gültiger Verpflichtungen wie dem Nürnberger Kodex. Die PArtei dieBasis Baden- Württemberg tritt allen Bestrebungen entgegen die diese Rechte und damit verbundene Überzeugungen missachten oder gar abschaffen wollen. dieBasis ist die Partei der Grundrechte und Menschenrechte, des Friedens und der Freiheit, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung. „Totalitäre, diktatorische, faschistische oder gewalttätige Bestrebungen jeder Art lehnt die Partei entschieden ab“ (Präambel Landessatzung dieBasis BW). Gegenteilige Behauptungen sind wahrheitswidrige Unterstellungen die wohl in erster Linie dem Bestreben dienen sollen dieBasis als Partei zu diffamieren.

Johanna Findeisen hat sich im Landesvorstand der Partei dieBasis BW durchgängig als überzeugte Demokratin gezeigt, die fest auf dem Boden des Grundgesetzes und unserer oben genannten Werte steht und der die aktuellen Verletzungen Grundgesetzlicher Grundrechte und des Nürnberger Kodex eine starke Motivation geben zum politischen Engagement. Verfassungsfeindliche oder extremistische Überzeugungen haben wir kein einziges Mal von ihr gehört.

Dass in Medienberichten ihr Name im Zusammenhang mit einer so genannten „Reichsbürger-Szene“ und sonstigen extremistischen oder verfassungsfeindlichen Bestrebungen aufgeführt wird ist in unseren Augen ein grobe Falschdarstellung ihrer tatsächlichen Überzeugungen und eine wahrheitswidrige Darstellung Ihrer Handlungen. Die Art der Berichterstattung sollte eine angemessene Richtigstellung und Entschuldigung nach sich ziehen. Bis zum Beweis des Gegenteils können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass im Fall Johanna Findeisen das Produzieren negativer und die betroffene Person schädigender Schlagzeilen das eigentliche Ziel der Hausdurchsuchung war.

Peter Cleiß & Martin Buchfink
Landesvorstand Baden-Württemberg