Worin unterscheidet sich ein Spaziergang von einer „Demonstration“? Warum wollen wir in Aalen und anderswo spazieren gehen? Ein Erklärungsversuch.
Eine Demonstration ist eine Versammlung mehrerer Personen, mit dem Ziel der politischen Meinungsäußerung. Um eine Demonstration durchführen zu können, muss eine Person (der Versammlungsleiter) diese beim städtischen Ordnungsamt anmelden. Die Stadt kann dann bestimmte Auflagen (z.B. Maskenpflicht, Abstand etc.) anordnen. Die teilnehmenden Personen verpflichten sich durch ihre Anwesenheit, sich an diese Auflagen zu halten. Es wird dadurch ein Vertrag z.B. mit der Stadt Aalen geschlossen. Der Veranstalter ist dann auch verpflichtet, diese Vertragsbedingungen umzusetzen, also beispielsweise zu Beginn der Veranstaltung öffentlich und unter Zeugen alle Anwesenden darauf hinzuweisen, dass eine Maskenpflicht besteht. Tut er das nicht oder verhält sich jemand der Anwesenden vertragswidrig, hat die Stadt das Recht, mit Hilfe der Polizei einzugreifen, Störer vom Platz zu verweisen oder sogar die Versammlung aufzulösen.
Demonstrationen sind eine öffentliche Angelegenheit, und damit ist auch die Verwaltung zuständig und darf Sicherheitskräfte beauftragen, dafür zu sorgen, dass die Auflagen eingehalten werden.
Ein Spaziergang dagegen ist keine öffentliche, sondern eine private Angelegenheit. Dort findet stiller Protest statt, ohne ÖFFENTLICH eine Meinung kundzutun. Es gelten die allgemeinen Menschenrechte. Es hat also durchaus seinen guten Grund, warum Menschen hier und anderswo SPAZIEREN gehen wollen.
Anstatt politische Meinungen öffentlich zu äußern, können wir beispielsweise zunächst Fragen an die Verantwortlichen in Rat und Verwaltung stellen und sie auffordern, ihre Aktionen (z.B. Impfkampagnen) wissenschaftlich zu begründen. Oder wir können sie auf ihre persönliche Verantwortung und Haftung (z.T. mit ihrem privaten Vermögen) hinweisen. Die Partei dieBasis KV Ostalbkreis unterstützt Sie bei deren Formulierung.
Wir treffen uns (fast) jeden Montag um 19:00 im Café Luther.