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Ich glaube an die Menschenrechte

[Ein Beitrag von fabian:greif] 

Eigene Gedanken, als einmal ein Triebfahrzeugführer über die Stränge geschlagen hat und gemeint hat mich zu nötigen einen MNS zu tragen. Ich trage aus Glaubensgründen keinen. Ich glaube an die Menschenrechte.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Menschenrechte Artikel 1

Der Ersteller dieser Zeilen konnte bis zum heutigen Tage keinen einzigen MNS finden, der laut Hersteller vor sogenannten behaupteten Coronaviren sicher und nachhaltig schützt.
Im Gegenteil, auf den Packungen steht in der Regel, dass die OP-Masken nicht oder nur eingeschränkt vor behaupteten Viren schützen.
Zudem wurde schon von Ulrike Butz nachgewiesen, dass ein erhöhter CO2 Wert im Blut beim Tragen einer OP-Maske nachgewiesen wurde. Aus diesem Grunde wäre es höchst unvernünftig, solch einen MNS zu tragen. Der Zwang zum (medizinischen) MNS widerspricht dem Glauben an die Freiheit des Individuums. Generell in Bezug zum Pandemie-Narrativ und der damit öffentlichen Begründung für den MNS, fragt sich der Verfasser dieser Zeilen, weshalb das Robert-Koch Institut in ihrem Haftungsausschluss folgenden Passus enthält:

Das Robert Koch-Institut übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen (23.01.2022, 19:35)

RKI.de, Impressum

Da das RKI, das diese Zahlen zur behaupteten Pandemie veröffentlicht, scheinbar selber nicht an ihre eigenen veröffentlichen Zahlen glaubt und keinerlei Verantwortung und Haftung dafür übernehmen will, glaubt der Verfasser dieser Zeilen ebenfalls nicht an diese veröffentlichten Zahlen zur pandemischen Situation. Deshalb kommt eine Maskentragepflicht ohne sinnvollen sich dem Verfasser logisch erschließenden Grund ebenfalls nicht in Frage.

Insbesondere eine Unterstellung des Triebfahrzeugführers dem Verfasser dieser Zeilen gegenüber, dass dieser aus niederen Beweggründen handeln könnte, widerspricht dem Glauben, sich im Geiste der Brüderlichkeit zu begegnen. Ist es nicht so, dass der Triebfahrzeugführer hier selber aus niedrigen Beweggründen handelt? Er nutzt seine haushohe Überlegenheit gegenüber dem Verfasser dieser Zeilen aus, um ihm gezielt zu schaden. Anstatt sich persönlich in eine Kommunikation mit dem Verfasser zu begeben, handelt er aus dem Hinterhalt und schadet zuerst seinem Arbeitgeber sowie allen Insassen des Zuges, als er durchsagen lässt, der Zug führe erst weiter, wenn alle Fahrgäste Maske trügen. Der Verfasser dieser Zeilen war dabei völlig hilflos und wehrlos. Insbesondere das Gebot der Verhältnismäßigkeit wurde ebenfalls missachtet. Hass und Aggressivität gegenüber einem Menschen ohne MNS wurden hemmungslos ausgelebt.

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.“

Menschenrechte, Artikel 2

Unabhängig von der Existenz und behaupteter Gültigkeit irgendwelcher Verordnungen der Baden-Württembergischen Landesregierung, die eine Pflicht zum Tragen eines MNS suggerieren, bezieht sich der Verfasser dieser Zeilen auf ein universelles Recht, das Naturrecht. Er glaubt an eine objektive Wahrheit, die dem Ding an sich innewohnt. Doch wenn dem positiven Recht, in diesem Falle der „CoronaVO“, die Lüge schlechthin innewohnt, greift der Verfasser dieser Zeilen auf überpositives Recht zurück und glaubt fest an eine übergeordnete Wahrheit, die der Vernunft und dem Gewissen des Menschen entspringt (siehe Artikel 1).

Diese intuitiv gefundene Wahrheit, gelebt im Alltag, führt wiederum zur Freiheit des Individuums.

„Der Konflikt zwischen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit dürfte dahin zu lösen sein, daß das positive, durch Satzung und Macht gesicherte Recht auch dann den Vorrang hat, wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmäßig ist, es sei denn, daß der Widerspruch des positiven Gesetzes zur Gerechtigkeit ein so unerträgliches Maß erreicht, daß das Gesetz als ‚unrichtiges Recht‘ der Gerechtigkeit zu weichen hat. … wo Gerechtigkeit nicht einmal erstrebt wird, wo die Gleichheit, die den Kern der Gerechtigkeit ausmacht, bei der Setzung positiven Rechts bewußt verleugnet wurde, da ist das Gesetz nicht etwa nur ‚unrichtiges‘ Recht, vielmehr entbehrt es überhaupt der Rechtsnatur.Denn man kann Recht, auch positives Recht, gar nicht anders definieren als eine Ordnung und Satzung, die ihrem Sinne nach bestimmt ist, der Gerechtigkeit zu dienen.“

Gustav Radbruch:
Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht.
SJZ 1946, 105 (107)

Leider sind die Menschenrechte, sofern der Betroffene diese nicht zum eigenen Glauben erhebt, nicht bindend für die hiesige staatliche Struktur. Aus diesem Grund und aufgrund dem in der öffentlichen Meinung gering geschätzten Status der Menschenrechte werden diese in der ständigen Rechtsprechung aus Sicht des Verfassers nicht genügend gewichtet.

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Menschenrechte, Artikel 3

Als Kollateralträger und Gläubiger dieses fiktiven politischen Systems wird das Kollateralvermögen des Verfassers dieser Zeilen ebenfalls zum Bau und zum Unterhalt von Eisenbahnstrecken, sowie der Subventionierung der Streckenbetreiber genutzt. Weshalb sollte dann in den von jener Person finanzierten Zügen, das Leben, die Freiheit und Sicherheit der Person eingeschränkt werden? Er glaubt fest an diese drei Grundpfeiler zur Absicherung des Kollateralvermögens. Durch die Nötigung durch den Triebfahrzeugführer, einen MNS aufzusetzen, wurde dieses Gebot verletzt.

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Menschenrechte, Artikel 5

Der Tatsache entsprechend, dass im kolonialen Brasilien eine sogenannte Máscara de flandres (Mund-(Nasen)-Schutz aus Metall) exisitierte, die als Folter gegen Sklaven eingesetzt wurde, als Bestrafung um diese vom Essen, Trinken und dem Verzehr der Erde abzuhalten, erinnert den Verfasser dieser Zeilen die suggerierte Pflicht zum sinnfreien (Gebot 1) tragen eines MNS an die damaligen Rituale. Der Verfasser glaubt fest daran, dass weiße Folter gegen sein Glaubensbekenntnis gerichtet ist. (→ Vis compulsiva)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Menschenrechte, Artikel 7

Entspricht die offensichtliche Markierung von Menschen, bzw. derjenigen, die sich gegen die Markierung (MNS) entscheiden, nicht einer Diskriminierung? Sollte dem Verfasser dieser Zeilen mittlerweile in diesem Land der Schutz verwehrt werden, würde sich offenbaren, dass im hiesigen fiktiven positiven Recht kein Recht mehr zu finden ist und er müsste in Folge als Gläubiger der hiesigen öffentlichen Struktur/Treuhandverwaltung an einen Rechtsbankrott jener glauben. Somit würde zur Rechtsfindung Gebot 2, also der Bezug zum Naturrecht, dem überpositiven Recht, greifen.

Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Menschenrechte, Artikel 13 (1)

Durch den Zwang zum Tragen eines MNS ist die Bewegungsfreiheit im Falle der Weigerung, einen MNS zu tragen, eingeschränkt. Einen MNS zu tragen, kommt aufgrund vorangegangener Gebote nicht infrage.

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Menschenrechte, Artikel 18

Der Verfasser glaubt nicht an die Schutzwirkung dieses MNS. Aus diesem Grund wäre das Tragen eines MNS höchst unvernünftig (Gebot 1). Er respektiert jedoch, wenn die Mehrheit in diesem Wirtschafts- Treuhandgebiet diese religiös anmutenden Kulthandlungen zum tragen eines MNS sowie dieser Religion weiterer verbundener Kulthandlungen, zum Beispiel zwanghaftes desinfizieren der Hände, Nutzen diverser Nasenbohrstäbchen zur Kontrolle ob „man/die Person“ positiv oder negativ ist, regelmäßige Gentherapie und damit verbunden den Göttern des Transhumanismus und des Materialismus huldigend, das Mantra von 1G/2G/3G sowie sich zuhause grundlos einsperren ausführt und lässt sie in ihrem Glauben unbehelligt.3 Er konnte, kann und wird auch in der Zukunft kein Verständnis für genannte, aus dem gefestigten Glauben der Anhänger dieser Religion durchgeführten Kulthandlungen, aufbringen können.

Ergänzung zu dieser Geschichte. Der Vorgang mündete in einer Anzeige, samt Strafermittlungsantrag sowie Strafantrag. Leider werden hier solche Dinge sehr langsam bearbeitet.

Weiterdenken: Menschenrechte vs. Rechtspositivismus