„Zwischen dem Schwachen und dem Starken ist es die Freiheit,
die unterdrückt, und das Gesetz, das befreit.“
(Jean Baptiste Henri Lacordaire)
Hier sammeln wir, was uns für rechtlich bedeutungsvol erscheint.
Infokanal der Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner, Heidelberg
Es gibt derzeit überhaupt keine Impfung, sondern nur genverändernde Therapiestoffe einer Versuchsstudie, die lediglich für freiwillige Probanden nach einer Notzulassung gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 507/2006 vom 29. März 2006, in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 726/2004 vom 31. März 2004, genehmigt wurden. Ein Virus konnte bislang noch immer nicht nachgewiesen werden, wie z.B. das Verfassungsgericht in Spanien unlängst geurteilt hat.
Alle Testverfahren können, ohne vollständige klinische Abhandlung durch einen Arzt, keine Ergebnisse nachweisen, wie tausende Wissenschaftler und Ärzte bestätigen.
Alle Masken sind gemäß ihrer Hersteller gegen Viren ungeeignet und zudem bei längerem Gebrauch gesundheitsschädlich, was vor allem Kinder unter 14 Jahren betrifft.
Rechtlich bedeuten die aktuellen Maßnahmen: Ein indirekter Zwang für eine Maßnahme ist juristisch gesehen ebenso als strafbare Nötigung zu bewerten, wie ein direkter Zwang.